Benutzerordnung (AGB) der Kletterhalle Villach
Damit Sie bei uns sicher klettern und bouldern können, gibt es bestimmte Regeln, die es einzuhalten gilt. Wenn Sie das erste Mal hier sind, ist es wichtig, dass Sie sich damit vertraut machen, bevor es losgehen kann. Vor dem ersten Eintritt müssen Sie unsere Benutzerordnung und unsere Datenschutzbestimmungen akzeptieren. Dazu müssen sie sich mit einem gültigen Lichtbildausweis registrieren.
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ERZIEHUNGSBERECHTIGTE
Allgemeines
- Der Begriff “Kletterhalle Villach” umfasst den gesamten Bereich der Kletterhalle inkl. Außenkletterwand, Eingangsbereich, Gastronomie, etc.
- Anlagenbetreiber des Kletterhalle Villach:
I54 Kletterhalle Villach GmbH
Italienerstraße 54, 9500 Villach
+43 04242 51180
office@kletterhallevillach.at
- Beim Kauf einer Eintrittskarte oder bei Anmeldung zu einem Kurs kommt es automatisch zum Vertragsabschluss mit dem Anlagenbetreiber und somit zum Inkrafttreten der Benutzerordnung und der ausgehängten Verhaltensregeln, die einzuhalten sind.
- Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Vergehen gegen unsere Benutzerordnung bzw. gegen unsere Verhaltensregeln oder bei Gefahr für einen sicheren Kletterbetrieb, ist das Hallenpersonal befugt, Personen ohne Rückerstattung des Eintrittspreises der Halle zu verweisen.
- Die I54 Kletterhalle Villach GmbH ist befugt,jederzeit Änderungen an der Benutzerordnung vorzunehmen. Diese werden in der Kletterhalle ausgehängt und mit dem aktuellen Datum versehen (Homepage). Sollten innerhalb von 2 Monaten keine Einsprüche oder Ablehnungen bei uns eintreffen, treten die Erneuerungen automatisch in Kraft.
- BesucherInnen der Kletterhalle geben ihr Einverständnis, dass Sie während Ihres Aufenthaltes gefilmt und/oder fotografiert werden können. Diese Aufnahmen dürfen für Werbemaßnahmen der Kletterhalle Villach verwendet werden.
Nutzungsberechtigung
- Das Klettern und der Aufenthalt in der Kletterhalle Villach erfolgt auf eigenes Risikound eigene Gefahr und erfordert, auf Grund des erhöhten Sturzrisikos,ein hohes Maß an Vorsicht, Rücksichtnahme und Eigenverantwortung.
- Das Kletterhallenpersonal führt keine Kontrollen darüber durch, ob die BenutzerInnen über ausreichend Kenntnisse verfügen, ob die Sicherungsmaßnahmen richtig umgesetzt werden können oder ob eine fachkundige Aufsichts- bzw. Begleitperson anwesend ist.Alle selbstständigen BenutzerInnen müssen über ausreichend Kenntnisse zur gefahrenfreien Anwendung von Sicherungstechniken bzw. -maßnahmen verfügen. AnfängerInnen müssen einen Kletterkurs besuchen, oder selbst dafür sorgen, dass sie die Kletteranlage nur unter Anleitung einer fachkundigen Person benutzen.
- Jeder Nutzer verpflichtet sich mit seiner, bei der Registrierung geleisteten Unterschrift die AGBs, die Betriebsordnung und die Verhaltensregeln der Kletterhalle zu akzeptieren.
- Die Anmelde,- und Registrierungsformulare liegen in der Kletterhalle auf. Sie können auch im Internet von unserer Website www.kletterhallevillach.at heruntergeladen und im Vorfeld ausgefüllt werden. Dies erspart viel Zeit bei der Erstregistrierung.
- Minderjährige bis 14 Jahre dürfen die Kletterhalle nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Begleitperson, die das Registrierungsformular ausgefüllt hat, betreten. Diese Person hat ihre Aufsichtspflicht während der gesamten Verweildauer zu erfüllen.
Während eines Kurses werden die Minderjährigen von einem Trainer an einer vorher definierten Stelle abgegeben und nach dem Kurs dort wieder abgeholt.
- Jugendliche von 14 bis 18 Jahren dürfen die Kletterhalle eigenständig nutzen, wenn eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt und sie das Registrierungsformular vollständig ausgefüllt haben.
- Klettertrainer und andere Gruppenleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzerordnung und die Verhaltensregeln von den TeilnehmerInnen während der gesamten Verweildauer in der Kletterhalle eingehalten werden. Sie sind für die Sicherheit ihrer Kursteilnehmer verantwortlich. Das eigenmächtige Reservieren und Benutzen von Wandbereichen ist ausdrücklich verboten.
- Für Routenbau, Kletterkurse und andere Veranstaltungen sind temporäre Sperren von Wandbereichen durch den Hallenbetreiber möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Sperrung einzelner Wandabschnitte keine Ersatzansprüche seitens der Benutzer begründet.
Öffnungszeiten, Eintrittspreise
- Die Öffnungszeiten der Kletterhalle Villach werden ausgehängt und sind der Homepage zu entnehmen.
- Beim Routenbau und bei Veranstaltungen kann es zu einem eingeschränkten Kletterbetrieb kommen. Bei vorangekündigten Großveranstaltungen kann die Kletterhalle auch zur Gänze geschlossen werden.
- Die Eintrittspreise entnehmen sie bitte unserer Preisliste. Ermäßigungen und erniedrigte Eintrittsgebühren für die jeweiligen Alterskategorien sind nur mit Vorweis eines gültigen Lichtbildausweises erhältlich (z.B. Alpenvereinsausweis, Personalausweis mit Foto). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthaltes in der Kletterhalle die Eintrittskarte vorzeigen können.
- Falschangaben bzw. Missbrauch (bspw. Seilklettern mit einer Boulderkarte) führen zum Hallenverweis, zu (Schadenersatz-) Ansprüchen und werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
- Die Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen/Kategorien übertragbar. Berufliche Verhinderungen, Krankheit, Urlaub führen zu keiner Verlängerung oder Rückerstattung von Zeitkarten. Sollte es bei schweren Verletzungen zu einem ärztlich verordneten Sportverbot (mindestens 4 Wochen) kommen, so bieten wir ihnen an, ihre Jahreskartefür diese Zeit bzw. für maximal 8 Wochen zu verlängern.
- Die von uns geliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in unserer Kletterhalle verwendet werden. Jeder Entleiher ist verpflichtet die Ausrüstungsgegenstände vor und nach dem Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese und andere Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.
Kurse
- Klettern ist eine Risikosportart und es kann trotz ausgebildetem Lehrpersonals zu Unfällen kommen. Ein hohes Maß an Eigenverantwortung kann und muss deshalb auch in Kursen übernommen werden.
- Trainer sind im Vorfeld über spezielle Probleme, Vorverletzungen oder Unverträglichkeiten zu informieren, damit im Kurs darauf Rücksicht genommen werden kann.
- Private, schulische oder berufliche Verhinderungen führen zu keinem Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages im Ganzen oder in Teilen.
- Die Kursanmeldung ist verbindlich. Die Anmeldung kann online oder an der Kassa erfolgen. Der Kursplatz ist erst nach Bezahlung der Kursgebühr fix reserviert!
- Stornobedingungen bei Standartkursen: bis 10 Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung möglich (schriftliches Eingangsdatum). Bei Stornierung bis 48 Stunden vor Kursbeginn werden 50% in Rechnung gestellt. Stornierungen, die später als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgen, werden zu 100% verrechnet.
- Aus Sicherheitsgründen ersuchen wir vor allem Kursanfänger regelmäßig am Kurs teilzunehmen. Kann die Sicherheit auf Grund des Verhaltens eines Kursteilnehmers nicht mehr gewährleistet werden (siehe erster Absatz), so behalten wir uns das Recht vor, diese Person des Kurses zu verweisen. Eine Rückerstattung der entfallenen Kurse wird dabei nicht gewährt!
- Kursbeiträge und die jeweiligen Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und gelten nur zu den vereinbarten Kursterminen. Ein späterer Einstieg während einer Kurseinheit ist nicht möglich.
- Das Zustandekommen der Kletterkurse obliegt der Kletterhalle Villach (Mindestteilnehmerzahl), eine Absage ist jederzeit möglich. Das Kursangebot ist auf unserer Webseite ersichtlich.
Gefahrenhinweise
- Eigenverantwortung: Alle NutzerInnen der Kletterhalle sind selbst dafür verantwortlich, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen beim Bouldern und Seilklettern zu verfügen, oder müssen sich selbst um eine fachkundige Anleitung durch eine in Frage kommende, versierte Person kümmern.
Die Betreiber bzw. das Hallenpersonal führen keine Kontrollen durch, ob die Nutzer über oben genannte Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder den richtigen Umgang mit den (ausgeliehenen) Ausrüstungsgegenständen beherrschen. Die Nutzer nehmen diese Gefahrenhinweise mit dem Kauf der Eintrittskarte zustimmend zur Kenntnis und haben die Eigenverantwortung, die Benutzerordnung und die Verhaltensregeln einzuhalten.
- Gefahren in der Halle:Aufgrund der Gefahren durch ins Seil stürzende Kletterer und durch die Gefahr von herabfallenden Gegenständen (z.B. Griffbruch, Sicherungsfehler, etc.) sind die Sturz- und Fallbereiche unterhalb der Kletterwände möglichst zu meiden. Beim Routenbau oder bei Wartungsarbeiten gilt eine erhöhte Gefahrenstufe durch herabfallende Gegenstände, sodass die gesperrten Bereiche in keinem Fall betreten werden dürfen.
- Zusätzliche Gefahren im Outdoorbereichkönnen in Abhängigkeit mit der Witterung entstehen (z.B. Wind, Regen, Blitz, Feuchtigkeit, Schnee oder Eis).
- Gefahren beim Seilklettern: Zum Klettern mit Seil ist ein mindestens 50 m langes Seil erforderlich. Stürze beim Klettern, unsachgemäßer Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen und falsche Anwendung von Sicherungstechniken und -maßnahmen können zu schweren Gesundheits- und Körperschäden beim Kletterer, beim Sicherer oder bei unbeteiligten Dritten und im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen führen. Es wird daher gebeten, immer aufmerksam zu sichern, die Gefahrenzonen von stürzenden Kletterern oder herabfallenden Gegenständen zu meiden und die Gebrauchsanweisungen der Ausrüstungsgegenstände (vor allem der Sicherungsgeräte) aufmerksam zu studieren.
- Gefahren beim Bouldern: Stürze beim Bouldern aus großen Höhen können zu schweren Gesundheits- und Körperverletzungen beim Kletterer oder bei unbeteiligten Dritten und im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen führen. Das Risiko sollte dem Eigenkönnen angepasst werden und vermehrt abgeklettert, anstatt abgesprungen werden. Mit beiden Beinen gleichzeitig und mit einer gewissen Körperspannung landen und anschließend abrollen. Ein unterstützendes “spotten” eines anderen Boulderers ist hilfreich. Die Sturzzone anderer Kletterer muss gemieden werden.
- Gefahren beim Klettern mit Topropegeräten(automatische Stahlseilsicherung): Mit den Topropegeräten darf nur geradlinig nach oben und mit ausreichend Abstand zu den Seilkletterern geklettert werden. Stürze von Seilkletterern in das Stahlseil der Topropegeräte können zu gefährlichen Unfällen, im Extremfall sogar zu Seilrissen führen. Das Klettern diagonal durch die Wand ist verboten! Nach dem Gebrauch sind die Seile wieder an den “Fixstellen” zu parken.
Die Kletterhallebehält sich das Recht vor, bei großem Andrang an Seilkletterern die Topropegeräte in bestimmten Bereichen vorübergehend zu sperren.
- Kinder und Minderjährige:Für Kinder und Minderjährige ergeben sich beim Aufenthalt in der Kletterhalle besondere Gefahren. Vor allem das Spielen und Herumlaufen in der Halle erzeugt Risiken, bei denen sichernde Personen und andere Kletterer abgelenkt und behindert werden können. Das Spielen und Herumlaufen in der Kletterhalle ist deshalb ausnahmslos verboten. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Kletterern und im Bereich von herabfallenden Gegenständen ist äußerst gefährlich und kann zu äußerst schweren Verletzungen führen. Deswegen müssen Minderjährige (ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) während des gesamten Aufenthaltes in der Kletteranlage vom zuständigen Gruppenleiter ununterbrochen beaufsichtigt werden.
- Hygiene und Ordnung
- Straßenschuhe:Das Betreten der Kletterhalle ist mit Straßenschuhen nicht erlaubt. Bitte tragen siesauberes, trockenes und weiches Schuhwerk und legen siekeine harten Gegenstände auf die sensiblen Sicherheitsböden.
- Garderobe:Die Garderoben befinden sich im Kellergeschoß der Kletterhalle. Wir bitten sie darum, diese auch zum Umziehen zu benutzen. Bitte nehmen sie zum Verschließen der Garderobenkästen eine 1 € Münze mit. Reparaturkosten bzw. Schlüsselverlust werden verrechnet. Die Garderoben werden täglich geleert, verstaute Gegenstände können gegen Schlüsselrückgabe beim Eingang abgeholt werden. Für die Garderobe wird nicht gehaftet!
- Rucksäcke:Bitte nehmen sie ihre Rucksäcke und Taschen nicht in die Kletterhalle mit, sondern verschließen sie diese in der Garderobe, oder verstauen sie sie in den vorgesehenen Ablagefächern. Wir bitten sie, ihre Utensilien auf das Wesentlichste zu reduzieren (Gurt, Sicherungsset, Schuhe, Seil und ev. Trinkflasche). Wertgegenstände sind inder Garderobe zu verschließen.
- Handy, Musik und Tiere:Wir bitten die BenutzerInnen der Kletterhalle während ihres Besuches das Handy lautlos zu schalten und in den Garderoben zu verstauen. Es kann sie ablenken oder herunterfallen. Das Telefonieren während des Kletterns/Sicherns ist strengstens verboten. Auch das Tragen von Kopfhörern: (laute Musik) beeinträchtigt ihre Aufmerksamkeit und sie können mögliche Gefahren nicht wahrnehmen! Das Mitnehmen von Tieren ist nicht erlaubt.
- Hygiene:Das Klettern ohne T-Shirt ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Vor allem bei sehr viel und sehr engem Betrieb wird der Kontakt mit verschwitzten Personen als unerwünscht erachtet.
Ebenso ist ein Barfußklettern und Barfußaufenthalt im Bistro aus hygienischen Gründen untersagt. Aufgrund der Infektionsgefahr (Fußpilz) dürfen unsere Verleihschuhe nur mit Socken getragen werden. Für AnfängerInnen und kleine Kinder sind auch saubere, nicht-markierende Hallen-Turnschuhe für ein erstes „Probieren“ geeignet.
- Vergessene Gegenstände:Liegen gebliebene Gegenstände werden von uns nicht aufbewahrt, sondern kommen in eine hierfür vorgesehene Ablage und werden in regelmäßigen Abständen entsorgt.
- Alkohol und Rauchen:Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt (Terrasse). Klettern und bouldern sie nie nach Alkoholkonsum.
- Staubbelastung: Wir weisen darauf hin, dass es bei intensivem Kletterbetrieb zu einer erhöhten, für Kleinkinder und Personen mit Atemwegserkrankungen erhöhten Staub- und Magnesiumbelastung kommen kann.
- Haftung
- Die I54 Kletterhalle Villach GmbH übernimmt als Anlagenbetreiber keine Haftung im Falle des Diebstahls oder der Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum, es sei denn, uns trifft ein grobes, vorsätzliches Verschulden.
- Als Anlagenbetreiber haften wir nicht für Sach- oder Personenschäden, die auf Fehlverhalten durch die NutzerInnen selbst, andere NutzerInnen der Kletterhalle oder Fremdfirmen zurückzuführen sind.
- Als Anlagenbetreiber haften wir (außer bei Personenschäden) lediglich für eigene grobe Fahrlässigkeit und/oder die unserer Erfüllungsgehilfen, sofern es im Zuge des Routensetzens und/oder durch einen Griffbruch zu Schäden kommt. Griffe können sich drehen oder brechen, ohne dass dies für uns als Hallenbetreiber vorher erkennbar ist.
- Datenschutz nach der EU- Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)
- Allgemeines: Als Anlagenbetreiber legen wir auf die Privatsphäre jedes Nutzers großen Wert. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt daher stets im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Alle MitarbeiterInnen des Anlagenbetreibers wurden zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 6 DSG verpflichtet.
- Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten:Wir verarbeiten ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht ohne ihre Zustimmung. Wir bewahren personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf. Eine Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen davon sind Übermittlungen, die zur sicheren Nutzung unserer Websites notwendig sind. Die Überlassung von Daten an Auftragsverarbeiter (Dienstleister) erfolgt grundsätzlich nicht.
- Auskunftsrecht: Entsprechend den gültigen Bestimmungen haben sie das Recht, Auskunft über ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten.
- Widerrufs- und Widerspruchsrecht: Entsprechend den gültigen Bestimmungen haben sie das Recht, die Zustimmung zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall werden wir ihre Daten nicht weiter verwenden und sie unter Beachtung allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen löschen.